Ärzte sind keine Schnüffler der Krankenkassen

Pressemitteilung – Berlin, 18. Oktober 2007 – Nr. 45/07

Marburger Bund warnt vor Verlust ärztlicher Schweigepflicht

Das mit der Pflegereform auf dem Weg gebrachte Vorhaben der Bundesregierung, Ärzte zu verpflichten, patientenbezogene Daten im Falle selbstverschuldeter Erkrankungen den Krankenkassen mitzuteilen, ist vom Ärzteverband Marburger Bund (MB) heftig kritisiert worden. Das Bundeskabinett hatte gestern (17. Oktober) im Zusammenhang mit der Pflegereform auch beschlossen, dass Ärzte Gründe für Erkrankungen, die etwa durch Verbrechen oder nicht indizierte Maßnahmen wie Piercings und Schönheitsoperationen herrühren, den Krankenkassen mitzuteilen haben. Damit sollen Patienten an den Behandlungskosten beteiligt werden.

„Dieses Vorhaben der Bundesregierung ist ein unverfrorener Angriff auf die im ältesten kodifizierten Menschenrecht festgelegte Schweigepflicht des Arztes“, zeigte sich der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Frank Ulrich Montgomery, empört. Er forderte die gesamte deutsche Ärzteschaft auf, sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung zu stellen, die aus Ärzten „Handlager“ der Krankenkassen machen möchte. Nach Ansicht Montgomerys sei es erschreckend, wie weit sich die Bürokraten, Beamten und offensichtlich auch die Bundesgesundheitsministerin ethisch und moralisch von den Grundnormen ärztlicher Tätigkeit entfernt hätten. „Das Menschen- und Arztbild hinter diesem Gesetz ist das eines Kontroll- und Überwachungsstaates, der jeglichen Respekt vor dem Patienten-Arzt-Verhältnis verloren hat.“

Prinzipiell sei es vorstellbar, Patienten, die sich Krankheiten selbst beigebracht haben, an den Kosten der Versorgung zu beteiligen. Die Ärzteschaft habe für solche Fälle bereits Wege vorgeschlagen, wie dieses zu gestalten sei. Denkbar seien laut Montgomery beispielsweise zweckgebundene Aufschläge auf die Tabak- und Branntweinsteuer oder gesetzliche Regulierungen für Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings. „Diese Maßnahmen müssen aber bei dem ansetzen, der für die Erkrankung verantwortlich ist und nicht bei den Ärzten, die sich um die medizinische Versorgung kümmern.“

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