Einblicke ins Privatleben

„Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, erklärte am Freitag, der Bundestag habe trotz der von vielen Seiten vorgebrachten erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit die „generelle und verdachtslose“ Speicherung der Daten beschlossen.
Das Gesetz gehe über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus, insbesondere bei der Verwendung der Daten für weniger schwere Straftaten und ihre Übermittlung an Nachrichtendienste und Ordnungsbehörden, kritisierte Schaar. Nicht zuletzt sei die Möglichkeit zur anonymen und unbeobachteten Internetnutzung künftig nicht mehr gewährleistet.“ (ZDFheute.de)

Was haben wir doch ungeduldig drauf gewartet, bis unsere Volksvertreter endlich unsere Freiheit wieder ein Stückchen mehr einschränken. Jetzt ist es endlich da, wir müssen uns nicht alleine durch den Dschungel des Internets durchfinden – ein Schnüffler ist immer an unserer Seite und bewacht uns. Herrn Schäuble sei Dank.

Aber jetzt mal ernsthaft. Es ist unglaublich, welches Missverständnis von Verfassungsrechten und Rechtsstaat bei unseren Volksvertretern zu bestehen scheint. Bei dieser Vorgehensweise glaube ich nicht mehr auf die Beteuerungen: es werden nur die Verbindungsdaten, aber keine Inhalte gespeichert und die Verbindungsdaten würden von den Telefongesellschaften nur auf richterliche Anordnung der Polizei offenbart.

Bei der bisherigen Diskussion ist immer wieder das rechtsstaatliche und demokratische Verständnis der Terrorhysterie unterlegen. Sogar bei den sog. Beschützern des Rechtsstaates und der deutschen Verfassungsdemokratie, wie bei Innenministerium, bei Herrn Innenminister Schäuble sichtbar. Und da ist das höchste gesetzgebende Organ im Lande, der Bundestag mit der Haltung des „Deutschen Untertan“ brav gefolgt.

Weshalb das Misstrauen angebracht ist zeigt sich daran, dass die Daten von Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern zukünftig grundsätzlich nicht ausgewertet werden dürfen. Für andere Berufsgruppen wie Journalisten, Ärzte oder Anwälte sind vor einer Datenauswertung Einzelfallprüfungen auf die Verhältnismäßigkeit durch einen Richter vorgeschrieben. Neben der Vorratsdatenspeicherung regelt das Gesetz also auch weitere Ermittlungsmethoden wie heimliche Abhörmaßnahmen und Durchsuchungen sowie das Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Seelsorgern oder Journalisten.

Das bedeutet, dass unter den Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen, auf einmal ein Unterschied gemacht wird und die Schweigepflicht beispiellos fahrlässig zur Verfügung gestellt wird.

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Todesstrafe – Krankheiten der Demokratie

Die USA kündigten ihren Widerstand gegen den Vorstoß, die Todesstrafe endlich abzuschaffen just in dem Moment, während sie sich gerade selbst damit beschäftigen, dass schon alleine die Art der Durchführung mit der Giftspritze unkalkulierbare Qualen für die Verurteilten mit sich bringt. Wir können uns in diesem Zusammenhang getrost fragen, ob die „Stimme des Volkes“, die von den USA geschützt werden will, nicht ein Ausdruck von durch die Justiz sanktionierten Lynchjustiz sein kann. Wenn es die Möglichkeit gibt, dass Einer für etwas, was er nicht getan hat, sterben muss, dann ist es eine Todesstrafe zu viel. Und es waren während der Zeit, in der Todesstrafen angewendet werden, unzählige Menschen, die an die „Stimme des Volkes“ ihr Leben unschuldig verloren haben. Gerechtigkeit ist es nicht. Blinde Rache schon. Und das in einem Land, das seine Demokratie mit dem Irak-Krieg zum Exportschlager erklärt hat.

(ZDFheute.de) In 69 Ländern, die in der UNO-Generalversammlung vertreten sind, wird die Todesstrafe noch angewendet. 90 Prozent aller Hinrichtungen werden in den USA, China, Pakistan, dem Sudan, Iran und Irak vollstreckt. 2006 wurden nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International 1591 Menschen hingerichtet, 2005 waren es 2148.

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Wenn rechtswidrig, dann wehren – Kündigung alter Bausparverträge durch die BHW

Etwa 7.000 BHW-Kunden bekommen dieser Tage Post von ihrer Bausparkasse. Darin kündigt sie die vorzeitige Auszahlung der Bausparverträge an, die meist in den 90er Jahren abgeschlossen wurden. Dagegen sollte man sich unbedingt zur Wehr setzen, so die Empfehlung der Verbraucherzentralen. Denn rechtmäßig sei diese Kündigung nicht. Hintergrund: In den 90er Jahren waren die Zinsen hoch. …

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