Wenn rechtswidrig, dann wehren – Kündigung alter Bausparverträge durch die BHW

Etwa 7.000 BHW-Kunden bekommen dieser Tage Post von ihrer Bausparkasse. Darin kündigt sie die vorzeitige Auszahlung der Bausparverträge an, die meist in den 90er Jahren abgeschlossen wurden. Dagegen sollte man sich unbedingt zur Wehr setzen, so die Empfehlung der Verbraucherzentralen. Denn rechtmäßig sei diese Kündigung nicht.

Hintergrund: In den 90er Jahren waren die Zinsen hoch. So kam es, dass die BHW damals ihren Kunden lang laufende Verträge mit bis zu 5 Guthabenzinsen Prozent pro Jahr anbot. Auch die Rahmenbedingungen waren günstig: Das Sparguthaben musste noch nicht einmal zwangsläufig in ein Bauprojekt gesteckt werden.

Zwischenzeitlich ist das Zinsniveau auf dem Geldmarkt aber gesunken, und die BHW gehört zur börsennotierten Postbank. Prompt versucht sie jetzt, die für sie zu teuren Altverträge loszuwerden. So mancher BHW-Kunde findet eine vorzeitige Kündigung in seinem Briefkasten. Dabei sehen die Verträge gar kein vorzeitiges, einseitiges Kündigungsrecht vor. Wer als Bankkunde betroffen ist, sollte widersprechen, es sei denn, das Geld wird gebraucht. Eine langfristige Guthaben-Verzinsung mit 5 Prozent ist zum aktuellen Zeitpunkt trotz allmählich steigender Zinsen noch nicht in Sicht. Aus Beweisgründen sollte der Widerspruch schriftlich abgefasst und per Post (am besten als Einschreiben) an die BHW geschickt werden.

hier kannst du ein Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.