Abwertung von Psychotherapie

Seelenleid und Versorgungschaos

Psychische Erkrankungen sind die vierthäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Von 1997 bis 2006 haben solche Erkrankungen um 64 Prozent zugenommen. Und ihr Anteil an den Gesamtkosten wird auf 20 Prozent geschätzt. In einem Gutachten des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (Oktober 2007) wird darauf verwiesen, dass die Zahl der Patienten mit psychischen und psychiatrischen Erkrankungen bis zum Jahr 2030 drastisch steigen wird.

Psychotherapie bleibt außer Balance

In Deutschland gibt es knapp 5 Millionen Staatsdiener, die weder in die Rentenkassen noch in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, dazu aber zusätzlich noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie ein kräftiges 13. Monatsgehalt beziehen. Da unsere Staatsdiener so arm sind, gibt es zudem noch eine Reihe weiterer Vergünstigungen, wie Hilfe bei Krankheitskosten, erhebliche Ermäßigungen bei allen Versicherungen (Beamtentarife) die bis zu 30 % günstiger ausfallen. Dazu kommen noch ein höheres Kindergeld gegenüber anderen Kindern und ein zusätzlicher Familienzuschlag (ca. 150 Euro ja nach Familiengröße).

Bundessozialgerichtsurteil vom 28.5.2008:
(4.6.08) Vorgaben des Bewertungsausschusses für angemessene Vergütung der Psychotherapeuten überwiegend rechtmäßig
(BSG) Das Bundessozialgericht hat am 28. Mai 2008 entschieden, dass die vom Bewertungsausschuss — einem von den Bundesverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gebildeten Gremium — zuletzt getroffenen Regelungen zur Berechnung von Mindestpunktwerten für bestimmte psychotherapeutische Leistungen überwiegend nicht zu beanstanden sind. Mit Hilfe dieser Mindestpunktwerte soll sichergestellt werden, dass auch Psychotherapeuten, welche in den vergangenen Jahren vielfach über unzureichende Honorare für die Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen geklagt hatten, eine angemessene Vergütung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten.

Den ersten Beschluss des Bewertungsausschusses – vom 16. Februar 2000 – hatte das Bundessozialgericht verworfen (Urteil vom 28. Januar 2004 – BSGE 92, 87 = SozR 4-2500 § 85 Nr 8). Nunmehr stand die vom Bewertungsausschuss in Reaktion darauf am 29. Oktober 2004 beschlossene Neufassung zur höchstrichterlichen Überprüfung an. Diese ist nach der heutigen Entscheidung des 6. Senats des Bundessozialgerichts weitgehend mit höherrangigem Recht vereinbar. Als rechtswidrig hat das Gericht lediglich eine Detailregelung beurteilt, nämlich die Nichtberücksichtigung gewisser Honorare bei der 2000 und 2001 zum Vergleich herangezogenen Gruppe der Allgemeinmediziner. Begrenzt für diesen Zeitraum und Gegenstand hat der Bewertungsausschuss eine Nachbesserung vorzunehmen. Geschieht dies bis Ende 2008 nicht, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen den Psychotherapeuten für diese schon lange zurückliegenden Zeiträume Vergütungen bewilligen, die dann unter Einbeziehung bestimmter bislang ausgeklammerter Honoraranteile zu berechnen sind. Außerdem muss der Bewertungsausschuss prüfen, ob ab dem Jahr 2007 neuere Entwicklungen in der Kostenbelastung der Psychotherapeuten Anpassungen erforderlich machen. Die von Psychotherapeuten hauptsächlich als fehlerhaft gerügte Vorgabe eines festen Betriebskostenbetrags von jährlich 40.634 EURO für eine modellhafte psychotherapeutische Praxis hat das Bundessozialgericht jedoch grundsätzlich gebilligt.

Das Gericht hat auch bekräftigt, dass so genannte „probatorische Sitzungen“, die zu Beginn einer Therapie zur Abklärung der Behandlungsnotwendigkeiten und Behandlungsmöglichkeiten ohne vorherige Genehmigung der Krankenkassen erbracht werden, nicht in derselben Höhe wie genehmigte Therapiesitzungen vergütet werden müssen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben allerdings dafür Sorge zu tragen, dass der Kernbereich der probatorischen Sitzungen zumindest grundsätzlich mit einem Punktwert von derzeit 2,56 Cent –

das bedeutet für eine 50-minütige Sitzung ca. 37 Euro (brutto) – honoriert wird.

Ein Bundesrichter, der so eine Entscheidung fällt, bekommt mindestens 42,46 Euro pro Stunde.

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Weblogs und Meinungsfreiheit

Weblogs sind eine neue und interessante Form des Meinungsjournalismus. Beim Weblog schreibt jeder locker, was ihn gerade mental ärgert oder bewegt. Oft wie am Stammtisch.

Vorteil: Bisweilen ergibt sich durch die Blogs eine für die Allgemeinheit völlig neue Sicht der Dinge, die uns leider die arrivierten Kommentatoren in den klassischen Medien oft (bewusst oder unbewusst) vorenthalten.

Nachteil: Meist bleiben die Webloger und ihre Co-Kommentaroren anonym. Niemand übernimmt mithin Verantwortung für die veröffentlichte Meinung.

Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 4.12.2007, Az. 324 O 794/07), hat den Weblog nunmehr zumindest teilweise an die Kette gelegt. Das Landgericht bestätigte eine einstweilige Verfügung, die eine Produktionsfirma von im Fernsehen ausgestrahlten Abrufgewinnspielen gegen einen Weblog erwirkt hatte. Eine unbekannte Person hatte in dem Weblog die Produktion des Unternehmens mit dem Dritten Reich in Verbindung gebracht. Mit der einstweiligen Verfügung waren dem Blogbetreiber untersagt worden, die im Kommentar gerügte Äußerung weiter zu verbreiten. Die Richter kamen zum Schluss, dass die einstweilige Verfügung nicht zu beanstanden sei.

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Spekulationsblase 90 Billionen Dollar

heute.de: …etwa von Bundespräsident Köhler in seiner viel beachteten Bankenschelte.

Geißler: Köhler hat in seiner Beschreibung vom „Monster“ der Finanzmärkte völlig recht. Allerdings kam diese Kritik erst als das Kind – mit der US-Immobilienkrise – längst in den Brunnen gefallen war. Es ist ja nun kein Geheimnis, dass die jährliche Spekulationsblase der Finanzindustrie 90 Billionen Dollar beträgt. Erst diese Immobilienkrise, die das Eigentum von Millionen Menschen zerstörte, hat manchen jetzt die Augen geöffnet.

„Der reine Kapitalismus ist krank“

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Blitz ab Leiter ins Bauamt

Nur an geschätzten 20 Prozent aller Stuttgarter Wohngebäude sind Blitzableiter installiert. Um es nachzuprüfen, führt die „Stuttgarter Nachrichten – online“ eine Online-Umfrage durch. Bislang haben von knapp 600 Stimmen 37% einen Blitzableiter, 37% keinen und der Rest weiß es nicht. Allerdings ist die Hauptfrage dabei: Wozu haben wir eigentlich Bauordnung und Bauämter? Ist das schon … Weiterlesen

Öl-Blase

Anstieg beim Ölpreis um 100% innerhalb eines Jahres. Beginn der rasanten Ölpreissteigerung gleichzeitig mit der Subprime-Krise in den USA (Immobilen-Blase). Wachsende Wirtschaften wachsen ölbasiert. Der Markt ist nervös. Die Spekulanten tun das Übrige. Inflationsrate im letzten Monat 3%. Inflationsrate bei der D-Mark zwischen 1949-1999 ca. 2,8%/Jahr im Jahresdurchschnitt. Wir Bürger und Verbraucher müssen uns mehr informieren. Schließlich leben wir in einer Informationsgesellschaft. Und wir müssen als Verbraucher mehr handeln. Will heißen nicht nur aktiv sein, sondern handeln im Sinne von Einkaufen. Jede Familie ist eine Firma – auch diese Firma hat einen Einkäufer. Das gilt auch bei Öl-Produkten wie Treibstoffe. Bis sich hier eine Transparenz des Marktes eingestellt hat und die Spekulation vom tatsächlichen Bedarf getrennt beurteilt werden kann, müssen wir die Preise scharf im Auge behalten und nur da einkaufen, wo es bei gleicher Qualität billiger ist.

Hierbei geht es nicht mehr um „Geiz ist geil“, sondern darum ob wir belogen werden und wessen Lüge wir mit höheren Preisen vergolden sollen.

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